Mitteilung zum aktuellen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Mit dem neuen EnWG werden Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.
Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Gasbelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in einer Anschlusspflicht auf der Netzseite (diese betrifft weiterhin den Netzbetreiber) und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.
Die LichtBlick AG als Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet (Konzessionsgebiet) der Gemeinde Dobbin-Linstow der allgemeinen Versorgung beliefert, ist ab dem 01.01.2010 Gasgrund- und Ersatzversorger gemäß §§ 36 und 38 EnWG.
Die LichtBlick AG bietet die Versorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz auf der Grundlage der „Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – Gas GVV)“ (PDF) einschließlich der dazu veröffentlichten Ergänzenden Bedingungen (PDF) der LichtBlick AG in der jeweils gültigen Fassung zu den nachstehenden Bestimmungen an.
Die Allgemeinen Preise für die Versorgung mit Gas gelten bis auf weiteres auch für die Ersatzversorgung ohne Leistungsmessung.
Anspruch auf die Grundversorgung nach EnWG haben Haushaltskunden, d.h. Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke kaufen.
Hier (PDF) finden Sie die Allgemeinen Preise.