Das ok-power Label
Im Mittelpunkt der Vergabekriterien des Gütesiegels ok-power steht die Garantie, dass die mit dem Gütesiegel ausgestatteten Produkte zu einem "zusätzlichen Umweltnutzen" führen.
Ein "zusätzlicher Umweltnutzen" definiert der EnergieVision e.V. folgendermaßen: Wenn die Nachfrage nach einem Ökostromprodukt zu einer Ausweitung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien führt, die über die Strommenge hinausgeht, die aufgrund öffentlicher Fördermaßnahmen ohnehin erzeugt wird. Dies umfasst insbesondere auch die kurzfristige Ausweitung erneuerbarer Stromerzeugung als Verbesserung zu einer nur langfristigen Erreichung von staatlichen Ausbauzielen. Um einen zusätzlichen Umweltnutzen sicherzustellen, muss der Ökostromanbieter den Neubau von Kraftwerken auf der Basis erneuerbarer Energien oder effizienter gasbetriebener Kraft-Wärme-Kopplung nach quantifizierten Mindestbedingungen fördern.
Das Gütesiegel wird für drei verschiedene Gruppen von Ökostrom-Angeboten vergeben:
sog. "Händlermodelle":
Hier beliefert der Ökostromanbieter den Kunden vertraglich mit Strom aus erneuerbaren Energien oder hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK). Um einen Anreiz zum Neubau von Ökostrom-Erzeugungsanlagen zu geben, muss mindestens ein Drittel des Stroms aus Anlagen kommen, die nicht älter sind als sechs Jahre. Ein weiteres Drittel des Stroms muss aus Anlagen kommen, die nicht älter als zwölf Jahre sind. Die Anlagen beider Kategorien müssen außerhalb des Förderbereichs des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) entstehen. Der KWK-Anteil ist auf maximal 50% beschränkt.
sog. "Fondsmodelle":
Hier beliefert der Ökostromanbieter den Kunden vertraglich mit Strom aus erneuerbaren Energien. Kunden fördern den Ausbau erneuerbarer Energien durch die Zahlung eines Aufpreis auf den üblichen Stromtarif. Der Ökostromanbieter unterstützt mit diesem Aufpreis (Förderfonds) die Stromerzeugung in neuen regenerativen Erzeugungsanlagen. Hierbei handelt es sich um Kraftwerke, die ihren Strom nach dem Erneuerbare Energien Gesetz ins Netz einspeisen, bei denen die EEG-Vergütung jedoch nicht zu einer Wirtschaftlichkeit führt. Im Falle der Fondsmodelle regelt das Gütesiegel die Verwendung der Fördermittel und stellt Mindestanforderungen an die Förderwirkung solcher Angebote.
sog. "Initiierungsmodelle":
Eine Zertifizierung für diese Art von Ökostrom-Angeboten kann ab dem Jahr 2011 durchgeführt werden. Hier beliefert der Ökostromanbieter den Kunden vertraglich mit Strom aus erneuerbaren Energien oder, zu maximal 50 %, aus hocheffizienten KWK-Anlagen. Eine Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien geschieht durch eigenes verstärktes Engagement des Stromversorgers zur Initiierung von neuen regenerativen Erzeugungsanlagen, wobei hierfür auch bestehende gesetzliche Förderregelungen mit in Anspruch genommen werden dürfen. Für neu gewonnene Kunden muss der Stromanbieter innerhalb von fünf Jahren sicherstellen, dass mindestens 75 % des Verbrauchs der Neukunden durch selbst initiierte Anlagen regenerativ erzeugt und ins Stromnetz eingespeist wird. Bei Stromanbietern mit einem hohen Ökostromanteil beträgt dieser Anteil mindestens 50 %. Nach Erfüllung dieser Neukundenregelung muss jährlich im Durchschnitt für 4 % des Verbrauchs der Bestandskunden neue regenerative Stromerzeugung initiiert werden, womit der konstante Ausbau der erneuerbaren Energien sichergestellt wird.
Für alle Produktkategorien gelten darüber hinaus weitere Anforderungen an die Umweltverträglichkeit der regenerativen Kraftwerke.
Die Kriterien des EnergieVision e.V. liegen als allgemein verständliches Übersichtspapier vor. Interessierte Ökostromanbieter und Gutachter finden in der Langfassung eine detaillierte Beschreibung der Kriterien.
Quelle: EnergieVision e.V. http://www.energie-vision.de

